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MAHAG Automobilhandel und Service GmbH & Co. oHG
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Grundsätze.

Die Volkswagen Group Retail Deutschland hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 2012 in Deutschland einen hervorragenden Ruf erarbeitet. Gesellschaftliche Verantwortung und ein hoher ethischer Anspruch haben die Volkswagen Group Retail Deutschland zu dem gemacht, was sie heute ist: Deutschlands größte automobile Handelsgruppe mit über 9.500 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen an über 100 Standorten.

Als national agierendes Unternehmen bedeutet Compliance für die Volkswagen Group Retail Deutschland, dass die Mitarbeiter neben bestehenden Gesetzen auch moralische Grundsätze einhalten, die weit darüber hinausgehen. In unseren unternehmenseigenen Verhaltensgrundsätzen sind diese Prinzipien zusammengefasst. Sie gelten selbstverständlich für alle Konzernebenen der Volkswagen Group Retail Deutschland.

Für uns bei der Volkswagen Group Retail Deutschland ist es selbstverständlich, dass wir uns an alle Gesetze und internen Regeln halten und in Verantwortung für das Unternehmen, für Geschäftspartner und als Mitglied der Gesellschaft richtig handeln. Dazu gehört auch die Standhaftigkeit, an den richtigen Grundsätzen und Prinzipien festzuhalten.

Was ist Compliance?

Unter Compliance versteht man die Einhaltung aller gesetzlichen Regeln und Vorschriften sowie interne Regularien. Compliance setzt den rechtlichen Rahmen und zielt darauf ab, Verstöße bereits im Vorfeld zu verhindern.

Was ist Integrität?

Integrität bedeutet, aus eigener und persönlicher Überzeugung das Richtige zu tun - in Verantwortung für das Unternehmen, für Geschäftspartner und als Mitglied der Gesellschaft.

Daher ist integres und Compliance-konformes Verhalten nicht nur ein Anspruch, den wir an unser Unternehmen stellen - vielmehr betrachten wir Integrität und Compliance als feste Bestandteile unserer Unternehmenskultur.

Unsere Verhaltensgrundsätze (PDF)

Social Charta.

Der Volkswagen Konzern dokumentiert in der „Sozial Charta“ grundlegende soziale Rechte und Prinzipien als Bestandteil seiner Unternehmenspolitik. Auch die Volkswagen Group Retail Deutschland steht zu diesen Prinzipien und unterstützt sie. Der proaktive Umgang mit den bestehenden Herausforderungen wie z.B. Klimawandel uns soziale Gerechtigkeit ist ein entscheidender Faktor zur Sicherung Wettbewerbsfähigkeit sowie eine Voraussetzung für die Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen.

Social Charta (PDF)

Hinweisgebersystem.

Unser Hinweisgebersystem.

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln, der Prinzipen unserer Verhaltensgrundsätze sowie des Code of Conduct für Geschäftspartner hat bei der MAHAG Automobilhandel und Service GmbH & Co. oHG oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder denen unserer Zulieferer zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb haben wir das Zentrale Aufklärungs-Office der Volkswagen AG beauftragt, ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem für uns zu betreiben.

Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber*innen, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken.

Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten. Wir versichern keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeber*innen zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgeber*innen und allen Personen, die zu Untersuchungen bei der MAHAG Automobilhandel und Service GmbH & Co. oHG beitragen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.

Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis?

Qualifizierte und erfahrene Mitarbeitende des Zentralen Aufklärungs-Offices der Volkwagen AG prüfen alle Meldungen auf potentielle Schwere Regelverstöße durch Beschäftigte des Volkswagen Konzerns gründlich und gehen ihnen systematisch nach. Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewertet das Aufklärungs-Office Ihren Hinweis. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere vom Hinweisgeber. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potentiellen Schweren Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete Untersuchungseinheit mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Nach deren Abschluss bewertet das Aufklärungs-Office die Ergebnisse und spricht im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens eine geeignete Sanktionierungs-Empfehlung aus. Informationen über den Bearbeitungsstatus** Ihres Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden Ihnen unverzüglich mitgeteilt.

Potentielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner, einschließlich schwerwiegender Risiken und Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferanten, können ebenfalls an das Zentralen Aufklärungs-Office der Volkwagen AG gemeldet werden. Das gilt ebenso für sonstige Meldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Das Aufklärungs-Office informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken.

Finden Sie weitere Informationen über die Verfahrensgrundsätze des Beschwerdemechanismus des Volkswagen Konzerns hier.

** Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt u.a. vom Gegenstand des Hinweises ab.

Sie haben ein Anliegen oder Feedback, das ein Produkt oder eine Dienstleistung des Volkswagen Konzerns betrifft?

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrem neuen oder gebrauchten Fahrzeug, bei Feedback bzw. Beschwerden zu Dienstleistungen an unsere Kundenbetreuung per Email: info.vwz@mahag.de
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass das Hinweisgebersystem bedauerlicherweise keine Kundenanliegen annehmen, bearbeiten und insbesondere nicht weiterleiten kann.

Eine Meldung an unser Hinweisgebersystem abgeben.

Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten oder Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner in unserer Lieferkette zu melden, die eine schnelle Überprüfung und – falls notwendig – Reaktion unseres Unternehmens erfordern.

Dies berührt jedoch nicht das gesetzlich verankerte Recht, sich an entsprechend zuständige Behörden zu wenden.

24/7 Hotline

Sie können Meldungen rund um die Uhr über die folgende internationale gebührenfreie Telefonnummer abgeben: +800 444 46300***.

Sollte Ihr lokaler Telefonanbieter den kostenfreien Service nicht unterstützen, können Sie zur Hinweisabgabe auch die folgende, gebührenpflichtige Telefonnummer nutzen: +49 5361 946300.

*** In einigen Ländern unterstützen nicht alle Telefonanbieter die kostenlose internationale Hotline. Bitte nutzen Sie in diesem Fall die kostenpflichtige Telefonnummer oder die länderspezifische Telefonnummer.

Online-Meldekanal

Sie haben die Möglichkeit, über eine internetbasierte Kommunikationsplattform in unterschiedlichen Sprachen mit dem Aufklärungs-Office in Kontakt zu treten. Das System ist vertraulich und geschützt. Sollte Ihre bevorzugte Sprache nicht aufgelistet sein, ist eine Meldung auch in jeder anderen Sprache möglich. Zudem können Sie das Aufklärungs-Office ebenso in allen Sprachen per E-Mail oder Post kontaktieren.

Ombudsleute

Die MAHAG Automobilhandel und Service GmbH & Co. oHG hat externe Rechtsanwälte (Ombudsleute) bestellt, die zum Hinweisgebersystem beraten oder sicherstellen, dass Meldungen von Hinweisgeber*innen – auf Wunsch auch anonym – an das Aufklärungs-Office weitergeleitet werden.

Wenn Sie mit den Ombudsleuten in Kontakt treten möchten, finden Sie alle notwendigen Informationen unter dem folgenden Link: https://ombudsleute-der-volkswagen-ag.de/

E-Mail

Sie erreichen das Zentrale Aufklärungs-Office der Volkwagen AG per E-Mail über die folgende Adresse: io@volkswagen.de

Post
Zentrales Aufklärungs-Office

Postanschrift:
Volkswagen AG
Zentrales Aufklärungs-Office
Postfach 1717
Berliner Ring 2
38436 Wolfsburg
Deutschland

Persönlich:
Bitte vereinbaren Sie Termine vorab über io@volkswagen.de                                      

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen einen lokalen Ansprechpartner?

Fragen oder Verbesserungsvorschläge hinsichtlich des Hinweisgebersystems können Sie ebenfalls an das zuständige Aufklärungs-Office richten.

Wenn Sie im Rahmen einer Untersuchung interviewt wurden, haben Sie die Möglichkeit, der Ombudsperson als unabhängige Stelle Feedback zu geben.

Darüber hinaus können Sie sich bei allen Angelegenheiten rund um das Hinweisgebersystem gern an  den Compliance Officer der VGRD-Gruppe per E-Mail unter compliance@vgrd.info wenden.

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Die in dieser Darstellung gezeigten Fahrzeuge und Ausstattungen können in einzelnen Details vom aktuellen deutschen Lieferprogramm abweichen. Abgebildet sind teilweise Sonderausstattungen der Fahrzeuge gegen Mehrpreis. Bitte beachten Sie auch unseren Konfigurator für eine Übersicht der aktuell verfügbaren Modelle und Ausstattungen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
*Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.volkswagen.de/wltp. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen https://www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Effizienzklassen bewerten Fahrzeuge anhand der CO₂-Emissionen unter Berücksichtigung des Fahrzeugleergewichts. Fahrzeuge, die dem Durchschnitt entsprechen, werden mit D eingestuft. Fahrzeuge, die besser sind als der heutige Durchschnitt werden mit A+++, A++, A+, A, B oder C eingestuft. Fahrzeuge, die schlechter als der Durchschnitt sind, werden mit E, F oder G beschrieben. Die hier gemachten Angaben beziehen sich jeweils auf die EG-Typgenehmigung des gewählten Modells und dessen Serienausstattung gem. Richtlinie 2007/46/EG. Von Ihnen im Zuge der Konfiguration gewählte Sonderausstattung kann dazu führen, dass Ihr konfiguriertes Modell aufgrund der gewählten Ausstattung einem anderen genehmigten Typ entspricht, als dies ohne gewählte Sonderausstattung der Fall wäre. Daraus können sich Abweichungen der Angaben für Ihr konfiguriertes Modell ergeben. Bei den angegebenen CO₂-Werten handelt es sich um die Werte, die im Rahmen der Typgenehmigung des Fahrzeugs ermittelt wurden.